Startseite
  Links
  Impressum
  § Datenschutz
  Kontakt
     
  hronik
  rganisation
  achrichten
  hancen
  riginell
  egelkunde
  isziplinen
  nteressen
  ktivitäten

 

 
   RMSV Concordia Hallstadt 1910 e. V.  -  Regelkunde  

 

 

 Kleine Regelkunde

 

Kunstrad

Die Saalmaschine, wie das Kunstrad auch genannt wird, ist ein reines Hallensportgerät. Das Kunstrad hat jedoch keinen Leerlauf und keine Bremsen, ist ohne Gangschaltung und mit einer 1 zu 1 Übersetzung ausgestattet. Es hat im Gegensatz zum Einrad zwei Reifen.

 

Fahrfläche

 

 

 

Innenkreis:

In der Mitte der Fahrfläche ist der Innenkreis mit 50 cm Durchmesser.

Bei Wechselrunden (Acht) muss dieser Überfahren werden.

 

Mittelkreis mit Viertelkreisteilung:

Der Sportler muss die meisten seiner Übungen um diesen 4 Meter-Kreis fahren.

Zur Orientierung ist beim Mittelkreis noch eine Viertelkreiseinteilung von 50 cm ausgezeichnet. 

 

Außenkreis

Bei Wechselrunden (Acht) muss dieser 8 Meter-Kreis überfahren werden.

 

Fahrfläche:

Die Maximalfläche für den Kunstradsport beträgt 9  x 12 Meter.

Bei internationalen Wettkämpfen muss die Fläche eine Größe von 11 x 14 Meter betragen. 

 

 

Kampfgericht

Ein Kampfgericht setzt sich zusammen aus:

                                                           1     Kampfrichterobmann (Oberschiedsrichter)

                                                           2-3  Kampfrichter als Ansager der Abwertung

                                                           2-3  Kamprichter als Schreiber

                                                           1     Zeitnehmer

 

 

Wettkampf

Jeder Sportler kann individuell seine Kür zusammenstellen und muss seinen Wertungsbogen vor einer Meisterschaft beim Verantwortlichen einreichen. Die Reihenfolge der Übungen muss beim Wettkampf eingehalten werden.

Er kann jedoch nur Übungen zeigen, die im internationalen Reglement für Kunstradsport stehen. In diesem Reglement steht, wie die Übung gezeigt werden muss, so zum Beispiel Lenkersitz „Sitz auf dem Lenker, Rücken zum Sattel, Spielbein waagrecht nach vorne gestreckt, der Fuß des anderen Beines am schrägen Rahmenrohr eingehängt“.

Jede Übung hat eine Schwierigkeitspunktzahl und alle zusammengezählt ergibt dann die eingereichte Punktzahl.  Der Sportler wird beim Kürvortrag vom Kampfgericht nach Schwierigkeit und Ausführung bewertet und bekommt bei Fehlern eine Punktabwertung.

 

Abwertungen in der Schwierigkeit erfolgen zum Beispiel:

100 %:    Weniger als die Hälfte der Wegstrecke (eine ganze Runde oder eine „Acht“)  

50 %:      Zwischen 50 und 90 % der Wegstrecke gezeigt

10 % :     Zwischen 90 % und weniger als die gesamte Wegstrecke

Fährt ein Sportler nur eine halbe Runde, so bekommt er 50 % der Schwierigkeitspunktzahl dieser Übung abgezogen. 

 

Ausführungsfehler sind Unsicherheiten, Überfahren der Fahrflächenbegrenzung, Bodenberührungen. 

Hier nun einige Beispiele für Ausführungsfehler:

Abzug von

0,2 Punkten, wenn kurzzeitig Haltungsfehler auftreten oder  die Fehler optisch schwach sind (Arme oder Beine nicht        

                   gestreckt, Oberkörper nicht aufrecht) 

0,5 Punkten, ähnlich wie bei 0,2 Punkten, wenn die Fehler stark sichtbar sind,

                   wenn die Fahrflächenbegrenzung überfahren wird 

                   oder bei ruckartiger Fahrweise.

1,0 Punkten  bei einer kurzen Bodenberührung  

2,0 Punkten  bei Sturz, Festhalten an Gegenständen oder Personen, die nicht zur Mannschaft gehören

 

 

  zurück nach oben